Freitagsansprache vom 23.09.2011 Die Warnung vor dem Alkohol- und Drogenkonsum und dem Tätowieren
Die Warnung vor dem Alkohol- und
Drogenkonsum und dem Tätowieren
Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, der Einzige, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Derjenige, Der keine Gestalt, keine Form und keine Glieder hat. Derjenige, Der kein Körper ist und keine Maße hat. Derjenige, Der ohne Ort existiert. Und ich bezeuge, dass unser geehrter, geliebter und großartiger Prophet Muhammad, Diener und Gesandter Gottes ist. As–Salâtu und as-Salâmu für dich, o Gesandter von Allâh, und alle anderen Propheten.
Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit.
Ich erinnere euch an die Âyah 281 der Sûrah al-Baqarah: Allâh, der Erhabene, sagt:
﴿وَاتَّقُوا يَوْمًا تُرْجَعُونَ فِيهِ إِلَى اللهِ ثُمَّ تُوَفَّى كُلُّ نَفْسٍ مَا كَسَبَتْ وَهُمْ لا يُظْلَمُونَ﴾
Die Bedeutung lautet: Am Tag des Jüngsten Gerichts wird Allâh uns für unsere Taten zur Rechenschaft ziehen und keinem wird Unrecht zugefügt werden.
Allâh, der Erhabene, sagt im edlen Qur’ân in der Âyah 1 der Sûrah at–Talâq:
﴿وَتِلْكَ حُدُودُ اللهِ وَمَنْ يَتَعَدَّ حُدُودَ اللهِ فَقَدْ ظَلَمَ نَفْسَهُ﴾
Die Bedeutung lautet: Dies ist die islamische Gesetzgebung; und wer sie überschreitet, der hat sich selbst Unrecht angetan.
Abû Tha^labah al-Khuschaniyy, Djurthûm ibn Nâschir berichtet, dass der Gesandte von Allâh ﷺ folgendes sagte: