Die Gesetzesregelungen des Fastens
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Das Festlegung des Beginns des Monats Ramadân
Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, der Einzige, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Derjenige, Der keine Gestalt, keine Form und keine Glieder hat. Derjenige, Der kein Körper ist und keine Maße hat. Derjenige, Der ohne Ort existiert. Und ich bezeuge, dass unser geehrter, geliebter und großartiger Prophet Muhammad Diener und Gesandter Gottes ist. As–Salâtu was-Salâmu für dich, o Gesandter von Allâh, und für alle anderen Propheten. Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit.
Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah al-Baqarah, Âyah 183:
﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ ءامَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِينَ مِنْ قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَ﴾
Die Bedeutung lautet: O ihr Gläubigen, euch wurde das Fasten auferlegt, wie es denjenigen vor euch auferlegt war.
Verehrte Brüder, das Fasten im gesegneten Monat Ramadân ist eine großartige Tat, die mit vielen Besonderheiten ausgezeichnet ist, wie es zum Beispiel aus dem Hadîth, den der Imâm An-Nasâ´iyy überlieferte, hervorgeht, dass man für die gute Tat, die man ausführt, 10 Hasanât erhält und sogar bis zum 700-fachen, außer beim Fasten, dafür erhält man besondere Belohnung. Der Diener unterlässt dabei für Allâh, seine Gelüste zu befriedigen und seine Nahrung. Das Fasten ist ein Schutz. Der Fastende erlebt zwei Freuden: Eine Freude bei seinem Fastenbrechen und eine weitere Freude am Tag des Jüngsten Gerichts.
Bruder im Islam, widme deine volle Aufmerksamkeit dem, was ich dir an Gesetzesregelungen bezüglich des Fastens aufzeigen werde.
Das Fasten im Monat Ramadân ist eine im Qur’ân, in der Sunnah und durch die Übereinstimmung erwiesene Pflicht. Es ist allgemein bekannt – sowohl bei den Gelehrten als auch bei den Unwissenden -, dass diese Pflicht zur Religion gehört. Derjenige, der diese Pflicht verleugnet, tritt aus dem Islam heraus. Es sei denn, er gehört zu jenen, die erst kürzlich in den Islam eingetreten sind oder die fern von den Wissenden leben und noch nie von dieser Pflicht gehört haben. Derjenige jedoch, der sein Fasten im Monat Ramadân ohne islamisch-rechtlich entschuldbaren Grund bricht, dessen Pflicht er nicht leugnet, tritt nicht aus dem Islam aus. Aber er begeht eine Sünde damit und ist verpflichtet, die Tage, an denen er das Fasten unterbrochen hat, nachzuholen.
Wer nicht in der Lage ist zu fasten, ist von von dieser Pflicht ausgenommen, wie der gebrechliche Greis, der aufgrund seines hohen Alters das Fasten nicht mehr ertragen kann; so auch die kranke Person, deren Genesung nicht zu erwarten ist und aufgrund ihrer Krankheit das Fasten nicht ertragen kann. Das Fasten der Menstruierenden und Wöchnerin ist verboten und hat keine Gültigkeit, jedoch sind sie verpflichtet, die Tage, die sie von Ramadân versäumt haben, in der Reinheitsperiode nachzuholen. Das Unterbrechen des Fastens ist für den Reisenden erlaubt mit der Voraussetzung, dass er bereits vor dem Aufkommen der wahren Morgendämmerung als Reisender gilt, indem er die Ortschaft vor der Morgengebetszeit verlässt. Wenn er sich jedoch nach dem Aufkommen der wahren Morgendämmerung auf die Reise begibt, dann darf er das Fasten an diesem Tag nicht mit der Begründung der Reise unterbrechen. Auch demjenigen, dem das Fasten aufgrund seiner Krankheit beschwerlich ist und dem es nicht ertragbar ist, ist die Unterbrechung des Fastens erlaubt. Er muss diesen Tag jedoch nachholen.
Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass der Beginn eines jeden arabischen Monats durch das Sichten der Mondsichel bestätigt wird, oder durch das Vervollständigen des Monats auf dreißig Tage – falls die Mondsichel nicht gesichtet werden konnte. Dies basiert auf den Hadîth:
نَحنُ أُمَّةٌ أُمِّيَّةٌ لا نَكتُبُ ولا نَحْسُبُ الشَّهرُ هكَذَا وهكذا اﻫ
Die Bedeutung lautet: „Wir sind eine Gemeinschaft, die den Monatsanfang und das Monatsende nicht durch Astronomie, sondern durch die optische Beobachtung festlegt.“
Somit wird nicht auf die Aussage der Astronomen, die den Beginn des Monats Ramadân basierend auf Berechnungen bestätigen, geachtet. Wir Muslime handeln entsprechend der Aussagen des Gesandten Gottes. Er sagte:
صُوموا لِرُؤْيَتِه وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلاثِينَ يَوْمًا اﻫ
Die Bedeutung lautet: Der Beginn und das Ende des Monats Ramadân wird durch das Sichten des Neumondes festgestellt. Wenn der Neumond nicht zu sichten ist, wird der Monat Scha^bân auf 30 Tage vervollständigt.
Brüder im Islam, die Pflichtbestandteile des Fastens sind zwei: Die Absicht (an‑Niyyah) und die Enthaltsamkeit (al‑´Imsâk) von allem, was das Fasten ungültig macht.
Die Absicht wird im Herzen gefasst und bedarf keiner mündlichen Formulierung. Es ist Pflicht, die Absicht für jeden Tag von Ramadân in der vorangehenden Nacht zu fassen. Wenn du die Absicht für das Fasten für den folgenden Tag fasst, nachdem du dich über den Sonnenuntergang vergewissert hast, dann hat diese Absicht Gültigkeit. Wenn man in der Nacht, d. h. in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Morgendämmerung, nachdem man die Absicht fasste, isst oder trinkt, dann wirkt sich dies nicht auf die Gültigkeit der Absicht aus. Nach der Rechtsschule des Gelehrten Asch-Schâfi^iyy ist es Pflicht, die Absicht für jeden einzelnen Tag zu fassen. Es reicht nicht aus, zu Beginn des Monats die Absicht für den gesamten Ramadân zu fassen. Außerdem ist die Enthaltsamkeit von dem, was das Fasten ungültig macht, Pflicht, d. h. die Enthaltsamkeit vom Essen, Trinken und Einführen von etwas, was ein Volumen hat, auch wenn es klein ist, durch eine natürliche Körperöffnung wie Mund, Nase, Geschlechtsteil und After, in Kopf, Bauch oder Ähnlichem.
Somit macht das Rauchen das Fasten ungültig, weil dadurch Teilchen in das Innere des Körpers gelangen. Das Einführen eines Zäpfchens in den After macht das Fasten ebenfalls ungültig. Aber die Spritze in die Vene oder in den Muskel macht das Fasten nicht ungültig, da diese keine natürlichen Körperöffnungen sind.
So muss die Enthaltsamkeit von allem, was das Fasten ungültig macht, ab der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang eingehalten werden. Das Essen und Trinken aus Vergesslichkeit, sei es auch in größeren Mengen, führt nicht zur Ungültigkeit des Pflicht- und Sunnah-Fastens. Dies geht aus dem folgenden, authentischen (Sahîh) Hadîth des Gesandten Gottes Muhammad ﷺ, den der Imâm Muslim überlieferte, hervor:
"مَنْ نَسِيَ وَهُوَ صائِمٌ فأَكَلَ أَوْ شَرِبَ فَلْيُتِمَّ صَوْمَهُ فَإِنَّما أَطْعَمَهُ اللهُ وَسَقاه"
Die Bedeutung lautet: „Der Fastende, der aus Vergesslichkeit isst und trinkt, soll sein Fasten fortsetzen, denn wahrlich, Allâh hat ihn essen und trinken lassen.“
Das absichtliche Erbrechen, wie durch die Einführung des Fingers in den Hals, macht das Fasten ungültig. Das unhervorgerufene Erbrechen führt jedoch nicht zur Ungültigkeit des Fastens, sofern man nichts vom Erbrochenen absichtlich herunterschluckt.
Der Verlust des Verstandes – selbst für nur einen Moment – macht das Fasten ebenfalls ungültig. Ebenso wird das Fasten durch die Ohnmacht, die den ganzen Tag andauert, ungültig. Wenn sie nicht den ganzen Tag anhält, dann bleibt das Fasten gültig. Das Schlafen führt nicht zur Ungültigkeit des Fastens, selbst wenn es den ganzen Tag lang andauert. Der Geschlechtsverkehr tagsüber im Monat Ramadân, welcher wissentlich, absichtlich und freiwillig vollzogen wird, macht das Fasten ebenfalls ungültig. Dies bedeutet: Wenn der Fastende das Gesetz kennt, sich an das Fasten erinnert und freiwillig den Geschlechtsverkehr vollzieht, dann wird sein Fasten ungültig und er ist verpflichtet, die Kaffârah auszuführen sowie diesen Tag sofort nach dem Festtag nachzuholen. Die Kaffârah ist die Freilassung eines unversehrten, muslimischen Sklaven. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, fastet er zwei Mondmonate hintereinander. Wenn er auch dazu nicht in der Lage ist, gibt er 60 Bedürftigen zu essen.
Der Austritt aus dem Islam (Abtrünnigkeit), sei es durch eine Aussage, wenn jemand z. B. Gott beschimpft, durch eine Handlung, wenn jemand z. B. absichtlich auf den Qur´ân tritt, oder durch eine Glaubensweise, wenn jemand z. B. glaubt, dass Gott ein Körper wäre oder den Geschöpfen ähneln würde, führt zur Ungültigkeit des Fastens, weil die guten Taten eines Abtrünnigen keine Gültigkeit haben. Derjenige, der tagsüber während er fastet, den Islam verlässt, muss sofort, durch das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses, in den Islam zurückkehren, sich den restlichen Tag, an dem die Abtrünnigkeit geschah, von dem, was das Fasten ungültig macht, enthalten und diesen Tag sofort nach dem Festtag nachholen.
O Allâh, wir bitten Dich um Schutz für unsere Religion. O Allâh, lasse uns Deine Liebe zuteilwerden und die Liebe derer, die Dich lieben. Beschere uns, die Taten zu verrichten, wodurch uns Deine Liebe zuteilwird. O Allâh, wir bitten dich mittels des Propheten Muhammad, uns Kraft für das Verrichten der Gebete, des Fastens, für die Aneignung des nützlichen Wissens und das Praktizieren dessen zu geben. Dies dazu und ich bitte Allâh für euch und mich um Vergebung.
Die zweite Ansprache
Lob und Preis gebührt Allâh, dem Erhabenen. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. As–Salâtu was-Salâmu für den Propheten Muhammad. Sodann Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit. Wisset, das Erlangen der Rechtschaffenheit bedarf an Wissen. Im Monat Ramadân werden täglich in diesem Zentrum Vorträge gehalten. So erinnere ich euch an die Teilnahme an diesen Vorträgen, um sich das Wissen bezüglich des Fastens und anderer notwendiger Wissenbereiche anzueignen.
Und wisset, dass Allâh euch zu etwas Wichtigem aufgefordert hat. Er hat euch dazu aufgefordert, As–Salâtu was-Salâmu für den Propheten auszusprechen. Allâh, der Erhabene, sagt in Sûratul-´Ahzâb, Âyah 56:
﴿إِنَّ اللَّهَ وَمَلَائِكَتَهُ يُصَلُّونَ عَلَى النَّبِيِّ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا صَلُّوا عَلَيْهِ وَسَلِّمُوا﴾
O Allâh, gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl einen höheren Rang, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl einen hohen Rang gegeben hast. Und gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl Segen, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl Segen gegeben hast, Du bist Derjenige, Der mit vollkommener Macht und Gnade beschrieben wird und Derjenige, Der das Recht hat, gepriesen zu werden.
Allâh, der Erhabene, sagt im heiligen Qur‘ân:
﴿يَا أَيُّهَا النَّاسُ اتَّقُوا رَبَّكُمْ إِنَّ زَلْزَلَةَ السَّاعَةِ شَىْءٌ عَظِيمٌ (*) يَوْمَ تَرَوْنَهَا تَذْهَلُ كُلُّ مُرْضِعَةٍ عَمَّا أَرْضَعَتْ وَتَضَعُ كُلُّ ذَاتِ حَمْلٍ حَمْلَهَا وَتَرَى النَّاسَ سُكَارَى وَمَا هُمْ بِسُكَارَى وَلَكِنَّ عَذَابَ اللَّهِ شَدِيدٌ ﴾
Die Bedeutung lautet: O ihr Menschen, seid von den Rechtschaffenen. Gewiss, am Tag des Jüngsten Gerichts werden gewaltige Ereignisse geschehen. An jenem Tag würde jede stillende Mutter ihren Säugling vergessen, jede Schwangere würde verlieren, was sie trägt und die Menschen werden für betrunken gehalten, obwohl sie es nicht sind, doch die Bestrafung Gottes ist sehr hart.
O Allâh, wir bitten Dich, unser Bittgebet zu erfüllen, uns unsere Sünden und Fehler zu vergeben, uns zu den Rechtgeleiteten gehören zu lassen und nicht zu denjenigen, die in die Irre gegangen sind. O Allâh, wir bitten Dich, unsere Sorgen und unseren Kummer von uns zu nehmen und uns vor dem zu schützen, was wir befürchten. Diener Gottes, Allâh fordert zur Gerechtigkeit, zu gutem Verhalten und zur Aufrechterhaltung der verwandtschaftlichen Beziehungen auf und Er verbietet die Schandtaten, das Schlechte und die Ungerechtigkeit. Dies ist eine Ermahnung, auf dass ihr nachdenken möget. Verrichtet die Pflichten und unterlasst die Sünden, bittet Gott um Vergebung und vertraut auf Gott, seid rechtschaffen und Er wird eure Sorgen und Bedrängnis von euch nehmen.
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