Einige Gesetzregelungen hinsichtlich des Fastens
Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Derjenige, Der keine Gestalt, keine Form und keine Glieder hat. Derjenige, Der kein Körper ist und keine Maße hat. Derjenige, Der ohne Ort existiert. Und ich bezeuge, dass unser geehrter, geliebter und großartiger Prophet Muhammad Diener und Gesandter Gottes ist. As–Salâtu und as-Salâmu für dich, o Gesandter von Allâh, und alle anderen Propheten. Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit. Verehrte Brüder im Islam, wir befinden uns noch im Monat Scha^bân, jedoch wird schon bald der Monat Ramadân beginnen. In dieser zweiten Hälfte von Scha^bân, in der wir uns gerade befinden, sind einige Muslime damit beschäftigt, die Fastentage nachzuholen, die sie aus entschuldbaren oder unentschuldbaren Gründen nicht gefastet hatten. Andere Muslime sind damit beschäftigt, weitere gute Taten zu verrichten, wie das Fasten in der zweiten Hälfte des Monats Scha^bân, nachdem sie den 15. Schâ^bân gefastet haben und die zweite Hälfte nun angehängt und aufeinanderfolgend fasten. Wiederum andere gehen ihrer Gewohnheit nach und fasten montags und donnerstags. Die verantwortliche Person ist verpflichtet, die gute Tat auf die Weise zu verrichten, wie sie Gültigkeit hat. Also hat sie zu lernen, wie sie Gültigkeit hat, indem sie die Hauptbestandteile und Voraussetzungen dieser guten Tat lernt, damit sie sie so verrichtet, wie Allâh es befohlen hat und das unterlässt, was sie ungültig macht. Brüder im Islam, hört von mir die nun folgenden Gesetzesregelungen des Fastens. Bruder im Islam, wenn du Pflichtfasten willst, dann fasse in der Nacht die Absicht, aufgrund der jeweiligen Pflicht, zu fasten – die Nacht ist zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung. Wenn du aber empfohlen fastest, dann darfst du in der Nacht aber auch am Morgen die Absicht fassen, solange du an diesem Morgen nichts getan hast, was zur Ungültigkeit des Fastens führt. Bruder im Islam, damit dein Fasten Gültigkeit hat, hast du alles zu unterlassen, was zur Ungültigkeit des Fastens führt. Somit unterlässt du es, alles, was ein Volumen hat, in das Innere des Körpers einzuführen, wie z. B. Essen, Trinken und das Rauchen von Zigarette und Wasserpfeife. Du hast auch den Geschlechtsverkehr, die Masturbation und das absichtliche Erbrechen zu unterlassen – von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Denn das Fasten der Person, die etwas vom Erwähnten begeht, wird ungültig, wenn sie wissend über das Verbot ist, es absichtlich begeht und sich dabei an das Fasten erinnert. Das Fasten der Person, die den ganzen Tag über – von Morgendämmerung bis Sonnenuntergang – ohnmächtig ist sowie das Fasten der Person, die geistesgestört wird, sei es auch nur für einen Moment, wird ungültig.